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66-1 Abteilung Straßen und Brücken am 17.10.2024 um 12:28 Uhr:
Sehr geehrter Herr Hillebrandt,
zum Thema Container teilt die Abt. Umwelt- und Klimaschutz folgendes mit:
"Durch die Neugestaltung des Containerstandortes und des Radweges sollten ursprünglich keine Containerstellplätze verloren gehen. Der Grünabfallcontainer hat jedoch, bedingt durch die geänderte Vorfahrtsregelung zugunsten der Radfahrer, eine Sichtbehinderung dargestellt. Das sog. Sichtdreieck wurde nicht freigehalten. Das Abziehen des Containers war somit unumgänglich. Es wurde intensiv nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten vor Ort gesucht, um alle Container an diesem oder an einem in der Nähe gelegenen Standort zu erhalten. Leider stand bzw. steht keine passende Fläche zur Verfügung.
In diesem Frühjahr wurde schließlich die gepflasterte Fläche durch den Stadtbetrieb wieder entfernt, da durch die geänderte Vorfahrtsregelung auch in Zukunft keine Container an dieser Stelle stehen dürfen. Zudem soll die Fremdnutzung der Fläche, z. B. durch parkende Fahrzeuge, unterbunden werden. Ich muss Ihnen daher mitteilen, dass der Grünabfallcontainer am Bredenbrucher Weg nicht wieder aufgestellt werden wird."
Hinsichtlich des Verkehrsspiegels habe ich noch keine Rückmeldung von der zuständigen Fachabteilung erhalten.
Thema Gehweg:
Nur weil ein kurzer Gehwegabschnitt von ca. 12 Metern in einer Nebenstraße nicht für Rollstuhlfahrer geeignet ist, ist dieser Gehwegabschnitt nicht grundsätzlich sinnfrei. Er dient Fußgängern hier, um hier sich durch einen Hochbordstein baulich getrennt vom Fahrzeugverkehr bewegen zu können. Rollstuhlfahrende können vor der Engstelle über eine Absenkung auf die Fahrbahn fahren. Kurz hinter der Engstelle ist der Gehweg nur auf der Fahrbahn markiert.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Mehrens

66-1 Abteilung Straßen und Brücken am 09.10.2024 um 11:01 Uhr:
Sehr geehrter Herr Hillebrandt,
ich bitte meine Falschaussage hinsichtlich des Grüncontainers zu entschuldigen.
Der Grüncontainer hat sich Sichtbezieheungen (Sichtdreiecke) auf den Radverkehr verdeckt. Dadurch musste der Grüncontainer abgezogen werden. Es wird dort auch zukünftig kein Container aufgestellt.
Hinsichtlich der Begegnung von Rollstuhlfahrern ist eine Begegnung im Bereich der Querungsstelle des Radverkehrs bei 1,60 m Gehwegbreite möglich. Lediglich im Anschluss an den nordwestlichen Gehweg folgt ein kurzes Stück mit ca. 80 cm Breite, bei dem Rollstuhlfahrende einander nicht passieren können. Danach folgt der Übergang auf die Fahrbahn.
Ein Verkehrsspiegel wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt, da dadurch Radfahrende nicht gesehen werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Mehrens

66-1 Abteilung Straßen und Brücken am 27.09.2024 um 10:35 Uhr:
Sehr geehrter Herr Hillebrand,
durch die Bevorrechtigung des Radverkehrs an der Stelle ist die Fahrbahneinengung Absicht, um den Kraftfahrzeugverkehr zu bremsen bzw. an den "STOP"-Schildern zum halten zu bringen.
Beide Gehwege sind mit mindestens 1,80 m ausreichend breit, sodass sich auch Rollstühle (ca. 80 cm breit) begegnen können.
Die Frage nach einem Verkehrsspiegel wird kurzfristig beantwortet.
Ein Grüncontainer ist weiterhin vorhanden, wie auch auf Ihrem beigefügten Foto zu erkennen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Mehrens
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